Unser Mietbedingungen
Wir bitten Sie, sich vor der Buchung unsere Mietbedingungen aufmerksam durchzulesen.
Weitere Informationen finden Sie auch in unseren AGBs.
Sie müssen bei Übergabe des Bootes im Besitz einer gültigen amtlichen Fahrerlaubnis für das geplante Revier sein. Das heißt für Binnengewässer müssen Sie Inhaber des Sportbootführerscheines Binnen (SBF-Binnen) und für Seegewässer des amtlichen Sportbootführerscheines See (SBF-See) sein. Für den Bodensee müssen Sie Inhaber des Bodenseeschifferpatents A sein.
Da Sie mit unseren PKW-Anhängern die maximale Anhängelast des Führerscheines B (3,5 Tonnen) in der Regel überschreiten müssen Sie bei der Übergabe im Besitz eine gültigen Fahrerlaubnisklasse BE bzw. B96 (bis 4,25 Tonnen maximal zulässiges Gespanngewicht) sein.
Der Schiffsführer muss volljährig und zuverlässig sein. Er ist für seine Mannschaft und das Ihm anvertraute Material alleinig verantwortlich. Wenn bei der Übergabe der deutliche Eindruck entsteht, dass der Schiffsführer dieser Verantwortung nicht nachkommen kann behalten wir uns vor die Übergabe des Bootes zu verweigern. In diesem Fall wird die Miete unter Ausschluss anderer Entschädigungen zu 50% zurückerstattet.
Auch wenn es sich nicht um das eigene Boot handelt erwarten wir einen pfleglichen und respektvollen Umgang mit dem Boot. Hierzu zählen insbesondere das Kranen am Salzwasser, sowie das Spülen des Motors und die kurze Außenwäsche des Bootes mit Süsswasser, nach der Nutzung in Selbigem. Auch bitten wir darum das Boot nicht Nahrung, Kosmetik, oder Ähnlichem zu verunreinigen. Im Falle von besonders schwerwiegenden Verschmutzungen behalten wir uns hier das Recht vor einen Teil der Kaution zu Reinigungszwecken einzubehalten.