Infos zur Covid-19 Situation

An dieser Stelle möchten wir unsere Kunden über unsere Verfahrensweise für 2021 im Bezug auf dien Situation bedingt durch das Coranavirus SARS-CoV2 / Covid-19 informieren:

Liebe Kunden, wir alle haben bereits ein wechselhaftes und oft unberechenbares Jahr hinter uns. Und so wie es momentan aussieht wird uns das Thema Covid-19 auch noch eine Weile beschäftigen. Die Situation stellt uns alle vor neue Herausforderungen an Flexibilität und Abstimmung. Als Unternehmen müssen wir einerseits wirtschaftlich arbeiten, wollen es aber andererseits auch so angenehm wie möglich für unsere Kunden gestalten. Im Jahr 2020 ist es uns bei allen betroffenen Kunden gelungen einen vernünftige Lösung zu finden. Das möchten wir auch weiterhin erreichen. Daher räumen wir allen Kunden für die Saison 2021 folgende vertragliche Regelungen hinsichtlich Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie ein:


Sonderregelung Corona:
Aufgrund der anhaltenden Unsicherheit bei der Urlaubs- und Reiseplanung - bedingt durch die weltweite Pandemie wegen des COVID-19-Virus - gelten für sämtliche Buchungen für das Jahr 2021 erweiterte Buchungs- und Stornierungsbedingungen. Kunden mit einem gültigen Chartervertrag für die Saison 2021 haben das Recht Ihre Buchung innerhalb des Kalenderjahres 2021 kostenfrei umzubuchen, sollte eine Reise an den geplanten Urlaubsort aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich sein. Als Urlaubsort gilt dabei ausschließlich die im Chartervertrag eingetragene Fahrregion. Ebenfalls eingeschlossen von dieser Regelung ist der direkte Weg von unserer Bootsübergabestation (97318 Kitzingen) zum Urlaubsort.

Als gesetzliche Bestimmungen zählen ausschließlich Einreise- bzw. Durchreiseverbote oder das Verbot das gemietete Wassersportgerät am Urlaubsort zu nutzen. Entsprechende Nachweise sind durch den Mieter zu erbringen.

Wird die Möglichkeit der Umbuchung nicht in Anspruch genommen, so verfällt die Buchung ohne Anspruch auf Rückerstattung. Der zu zahlende Anteil richtet sich in diesem Fall nach unseren regulären Rücktrittsbestimmungen. Die Möglichkeit zur Umbuchung wird vorbehaltlich der Verfügbarkeit eingeräumt. Mögliche Tarifdifferenzen sind vom Mieter zu tragen.